DAX Tageschart Ichimoku-Analyse

Ichimoku Kanji
Ichimoku Analyse DAX Tageschart 13.11.2013

Kommentar
Ein Eröffnungsgap von Minus 5 Punkten, eine schwarze Kerze mit einem Minus von 31 Punkten zum Vortag oder Minus 0,3%.
Der Schlusskurs liegt nun 2 Punkte unter Tenkan. Es ist ein erstes Warnsiganl, dass eine Korrektur angefangen haben könnte. Das Hoch von Montag und Dienstag notiert auf die Nachkommastelle genau auf demselben Level. Das Broadening Top hat weiterhin Bestand. Erstes Ziel der Abwärtskorrektur (sofern diese gestartet wird …) ist die Unterkante des Broadening Tops.
Bevor es keine eindeutigen Trendwendesignale gibt bleibt es bei den nächsten Long-Kurszielen:
Kursziele aus dem Tageschart: (die 100% bei 9.165 Punkten wurden abgearbeitet), die 127% bei 9.349 Punkten und die 162% bei 9.583 Punkten.
Kursziel aus dem Wochenchart: Die 162% bei 9.520 Punkten.

Bezüglich der Berechnung der Kursziele gibt es keine Änderung.

Die Ichimoku-Signale im Tageschart stehen 5:0 für Long.

Die Ichimoku-Signale im Tageschart: 5 x Long

  1. Kurs über Kijun
  2. Kurs über Wolke
  3. Chikou über seiner Kerze und über der Wolke
  4. Golden Cross Tenkan über Kijun
  5. Golden Cross Senkou 1 über Senkou 2
Unterstützungen 9.000 (runde Zahl) 8.950-8.944 (untere Kante der Seitwärtsbewegung) 8.841 (Kijun)  
Widerstände 9.078 (Tenkan) 9.124 (Hoch von Montag und Dienstag) 9.193 (ATH) 9.349 (127% aus Tageschart)

Strategie
Sofern der DAX unter Tenkan bleibt und (etwas) korrigiert, liegt das erste Short-Kursziel an der Unterkante des Broadening Tops. Aber Achtung: Es wird hier erst einmal nur eine untergeordnete Korrektur gehandelt!! Solange es keine weiteren, relevanten Trendwechselsignale gibt bleibt es übergeordnet bei den bekannten Long-Kurszielen: Die 127% bei 9.349 Punkten. ACHTUNG wenn der Schlusskurs unter Tenkan fällt! ABSICHERN!!

In eigener Sache

Live-Trading am 26.11.2013 in Karlsruhe!! 8:30 – 16:00 Uhr
Nur noch wenige freie Plätze verfügbar!
Details hier …

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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